Offene Ganztagsschule (OGS)

Kinder mit einem Betreuungsvertrag nehmen an den verschiedenen Angeboten der  OGS teil. Der Vertrag ist für ein Jahr bindend. Regelmäßige tägliche Teilnahme ist erforderlich.

Während der Ferien und an unterrichtsfreien Tagen (zum Beispiel Pädagogische Ganztage) werden die Kinder in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr betreut.

Ein Mittagessen muss zusätzlich kostenpflichtig gebucht werden.

Regelmäßige Angebote sind: Erledigung der Hausaufgaben, Ballspiele in der Sporthalle, Schwimmen in der Schwimmhalle der Humboldtschule, künstlerische Arbeiten bei Frau Petra Pfaff (Künstlerin und Mitarbeiterin in der OGS), Waldtag, Bewegung auf dem Schulhof mit verschiedenen Fahrzeugen, Bewegung im Bewegungsraum, Yoga für Kinder, basteln, konstruieren und vieles mehr.

Speiseplan Pestalozziweg vom 09.02.- 13.02.2025

 

Montag:

Geflügel Kokos Curry (mild), dazu Reis und Beilagensalat

Dessert

Dienstag:

Milchreis mit Zimt und Zucker, Früchten

Mittwoch:

Pizza Margherita, dazu ein Beilagensalat

Dessert

Donnerstag:

Gulaschsuppe (Rind mit Schweinespeck)-alternativ Fischauflauf, dazu ein Brötchen 

Dessert

Freitag:

Reispfanne mit Weißkraut, Rinderhackfleisch, dazu Joghurt und ein Beilagensalat

Dessert

Speiseplan Am Nocken vom 09.- 13.02.2026

 

Montag:

Überraschungstag

Dessert

Dienstag:

Kartoffel-Blumenkohlgratin mit Salat

Dessert

Mittwoch:

Rinderfrikadellen mit Salzkartoffeln und Rahmsauce

Dessert

Donnerstag:

Penne mit Tomaten-Basilikum-Sauce, Parmesan und Salat

Dessert

Freitag:

Currywurst mit Brötchen

Dessert

 

Die Stadt Halver bietet als Schulträger die offene Ganztagsschule zur Betreuung an der Regenbogenschule (Hauptstandort Pestalozziweg, Teilstandort Am Nocken) und der Lindenhofschule kostenpflichtig an:

 

Bei Bedarf schließen die Eltern einen Vertrag mit der Stadt Halver. Die Beiträge für die Betreuung innerhalb der Schule werden nach den Einkommensverhältnissen der Eltern berechnet. Maßgeblich für die Berechnung des monatlichen Beitrages zur Betreuung ist das Einkommen der Eltern. Zu belegen ist das Einkommen mit den Einkommensunterlagen aus dem Vorjahr.

Änderungen der Einkommensverhältnisse sollten dem Schulträger gemeldet werden, damit ggf. eine Neuberechnung vorgenommen werden kann.

 

Beiträge

Beiträge für den Besuch des offenen Ganztages (OGS) entnehmen Sie bitte der folgenden Bekanntmachungsanordnung.