Offene Ganztagsschule (OGS)

Kinder mit einem Betreuungsvertrag nehmen an den verschiedenen Angeboten der  OGS teil. Der Vertrag ist für ein Jahr bindend. Regelmäßige tägliche Teilnahme ist erforderlich.

Während der Ferien und an unterrichtsfreien Tagen (zum Beispiel Pädagogische Ganztage) werden die Kinder in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr betreut.

Ein Mittagessen muss zusätzlich kostenpflichtig gebucht werden.

Regelmäßige Angebote sind: Erledigung der Hausaufgaben, Ballspiele in der Sporthalle, Schwimmen in der Schwimmhalle der Humboldtschule, künstlerische Arbeiten bei Frau Petra Pfaff (Künstlerin und Mitarbeiterin in der OGS), Waldtag, Bewegung auf dem Schulhof mit verschiedenen Fahrzeugen, Bewegung im Bewegungsraum, Yoga für Kinder, basteln, konstruieren und vieles mehr.

Speiseplan Pestalozziweg vom 19.01.- 23.01.2025

 

Montag:

Kartoffel-Gemüseauflauf, dazu ein Beilagensalat

Dessert

Dienstag:

Reispfanne mit Gemüse und Rinderhackfleisch, dazu ein Beilagensalat

Mittwoch:

Kartoffel-Gemüse Eintopf mit Brötchen

Dessert

Donnerstag:

Hähnchenbrust mit Erdnusspanade, Kartoffel- und Gemüsebeilage

Dessert

Freitag:

Gemüse-Hackfleischschnitte mit Kartoffeln und Käse überbacken, dazu

ein Beilagensalat

Dessert

Speiseplan Am Nocken vom 19.- 23.01.2026

 

Montag:

Käseknöpfle mit Röstzwiebeln und Gurkensalat

Dessert

Dienstag:

Spaghetti Bolognese mit Parmesan und Salat

Dessert

Mittwoch:

Brokkolicremesuppe mit Kräutercroutons

Dessert

Donnerstag:

Rinderfrikadellen mit Gemüse und Reis

Dessert

Freitag:

Pancakes mit Apfelmus, Zimt und Zucker

 

 

Die Stadt Halver bietet als Schulträger die offene Ganztagsschule zur Betreuung an der Regenbogenschule (Hauptstandort Pestalozziweg, Teilstandort Am Nocken) und der Lindenhofschule kostenpflichtig an:

 

Bei Bedarf schließen die Eltern einen Vertrag mit der Stadt Halver. Die Beiträge für die Betreuung innerhalb der Schule werden nach den Einkommensverhältnissen der Eltern berechnet. Maßgeblich für die Berechnung des monatlichen Beitrages zur Betreuung ist das Einkommen der Eltern. Zu belegen ist das Einkommen mit den Einkommensunterlagen aus dem Vorjahr.

Änderungen der Einkommensverhältnisse sollten dem Schulträger gemeldet werden, damit ggf. eine Neuberechnung vorgenommen werden kann.

 

Beiträge

Beiträge für den Besuch des offenen Ganztages (OGS) entnehmen Sie bitte der folgenden Bekanntmachungsanordnung.